„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.“
(Vorwort des Europäischen Parlamentes und des Rates der Europäischen Union zur Richtlinie 2000/60/EG - WRRL)
Zur landesweit einheitlichen Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde die Gewässerlandschaft in NRW auf der Grundlage der oberirdischen Einzugsgebiete in 12 Teileinzugsgebiete gegliedert, die zu den vier NRW betreffenden Flussgebieten Rhein, Weser, Ems und Maas gehören. Weitere Informationen finden Sie unter Hintergrund der WRRL.
Das Teileinzugsgebiet Lippe gehört zur Flussgebietseinheit Rhein und umfasst den Fluss Lippe und seine kleineren Nebenflüsse.
Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie in diesem Gebiet ist die Bezirksregierung Arnsberg, Geschäftsstelle Lippe. Sie wird unterstützt von den Bezirksregierungen Detmold im Osten und Düsseldorf und Münster im Westen.
Öffentlichkeitsbeteiligung Bewirtschaftungsplan NRW / Anhörungsdokumente
Der Umsetzungsprozess der EG-Wasserrahmenrichtlinie erfolgt unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit. Jeder Bürgerin und jedem Bürger ist die Chance eingeräumt, an dem Prozess mitzuwirken. Nähere Informationen zu diesem Beteiligungsprozess finden Sie auf der Seite Öffentlichkeitsbeteiligung.
Der Entwurf zum Bewirtschaftungsplan wurde am 22.12.2008 veröffentlicht. Bis zum 21.06.2009 konnten alle dazu Stellung nehmen. Aktuell werden die eingegangenen Stellungnahmen bearbeitet.
Die bereitgestellten Unterlagen sind unter den folgenden Links abgelegt:
Des Weiteren lagen die Anhörungsdokumente bei allen Kreisen und kreisfreien Städten und allen Dienststellen der Bezirksregierungen aus.
Einen guten Einstieg in die Thematik bieten die 7 Erläuterungsberichte aus dem Lippegebiet. Die bebilderten Broschüren beschreiben allgemeinverständlich die regionale Situation der Gewässer und die Konsequenzen, die sich aus den Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ergeben.

